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Rumänische Großmutters EU-Arbeitnehmerstatus Berufung wegen unbezahlter Pflege für Enkel, die vom Obersten Gerichtshof Irlands entschieden werden.
Der Oberste Gerichtshof wird einen Appell von einer rumänischen Großmutter hören, die behauptet, sie hätte in Irland ein Pflegegeld für 35 Stunden wöchentliche Betreuung ihrer Enkelkinder mit besonderen Bedürfnissen erhalten sollen, obwohl sie nicht als gewöhnlicher Bewohner anerkannt wurde.
Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil die irischen Behörden sie nicht als "Arbeiterin" nach EU-Recht betrachteten, wobei sie auf mangelnde wirtschaftliche Aktivität und potenzielle Belastung des Staates hinwies, obwohl ihre Enkelkinder Pflegekriterien erfüllten.
Frühere Berufungen und eine Überprüfung des High Court wurden abgelehnt, wobei die Richter bemerkten, dass ihr genügend Ressourcen und wirtschaftliche Aktivitäten fehlten, obwohl ein Richter die Ungerechtigkeit gegenüber irischen Bürgern in ähnlichen Situationen anerkannte.
Der Oberste Gerichtshof gewährte Urlaub, unter Berufung auf die öffentliche Bedeutung des Falles bei der Klärung der Definition des Begriffs "Arbeitnehmer" nach EU-Recht, die Auswirkungen auf künftige Ansprüche von EU-Bürgern, die unbezahlte Pflege in Irland anbieten könnten.
Romanian grandmother’s EU worker status appeal over unpaid care for grandchildren to be decided by Ireland’s Supreme Court.