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Ab dem 1. März 2026 müssen Immobilienprofis Bargeld- oder privatfinanzierte Hausverkäufe an Unternehmen oder Trusts melden, um Geldwäsche zu bekämpfen.
Ab dem 1. März 2026 wird das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) Immobilienexperten dazu verpflichten, nicht finanzierte Transfers von Wohnimmobilien – wie Wohnungen, Eigentumswohnungen und Grundstücke für Einfamilienhäuser – an die Bundesregierung zu melden, wenn der Käufer eine Einheit oder ein Trust ist.
Die Regel gilt für alles Bargeld oder privat finanzierte Geschäfte, einschließlich Geschenke, und Mandate Offenlegung von persönlichen und Eigentum Details.
Berichterstattung ist nicht erforderlich für Transfers an Einzelpersonen, staatliche Stellen oder öffentlich gehandelte Unternehmen.
Ziel ist die Bekämpfung der Geldwäsche durch die Erhöhung der Transparenz bei risikoreichen Immobilientransaktionen.
Starting March 1, 2026, real estate pros must report cash or private-financed home sales to entities or trusts to fight money laundering.