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flag Ab dem 1. März 2026 können GCC-registrierte Fahrzeuge bis zu 90 Tage im Jahr in Saudi-Arabien bleiben.

flag Ab dem 1. März 2026 dürfen GCC-registrierte Fahrzeuge innerhalb von 365 Tagen nicht mehr als 90 Tage in Saudi-Arabien bleiben, wobei die Uhr bei der Einreise durch einen beliebigen Zollhafen beginnt. flag Die vom saudischen Ministerrat gebilligte Regel gilt für Fahrzeuge, die im Eigentum saudischer Bürger, Auswanderer oder autorisierter Fahrer stehen, schließt aber die Vermietung von lizenzierten GCC-Unternehmen aus. flag Verlängerungen können beim Innenministerium beantragt werden, bevor die Obergrenze erreicht wird, obwohl die Genehmigung Ermessensspielraum ist. flag Verstöße könnten zu Strafen nach Artikel 68 Absatz 5 des Verkehrsgesetzes führen. flag Die Zakat-, Steuer- und Zollbehörde wird Fahrzeugdaten mit dem Innenministerium teilen, um die Einhaltung durchzusetzen, und Fahrer müssen Fahrzeugdaten beim Zoll bei der Einreise registrieren.

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