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Ab dem 1. März 2026 können GCC-registrierte Fahrzeuge bis zu 90 Tage im Jahr in Saudi-Arabien bleiben.
Ab dem 1. März 2026 dürfen GCC-registrierte Fahrzeuge innerhalb von 365 Tagen nicht mehr als 90 Tage in Saudi-Arabien bleiben, wobei die Uhr bei der Einreise durch einen beliebigen Zollhafen beginnt.
Die vom saudischen Ministerrat gebilligte Regel gilt für Fahrzeuge, die im Eigentum saudischer Bürger, Auswanderer oder autorisierter Fahrer stehen, schließt aber die Vermietung von lizenzierten GCC-Unternehmen aus.
Verlängerungen können beim Innenministerium beantragt werden, bevor die Obergrenze erreicht wird, obwohl die Genehmigung Ermessensspielraum ist.
Verstöße könnten zu Strafen nach Artikel 68 Absatz 5 des Verkehrsgesetzes führen.
Die Zakat-, Steuer- und Zollbehörde wird Fahrzeugdaten mit dem Innenministerium teilen, um die Einhaltung durchzusetzen, und Fahrer müssen Fahrzeugdaten beim Zoll bei der Einreise registrieren.
Starting March 1, 2026, GCC-registered vehicles can stay in Saudi Arabia for up to 90 days per year.