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West Bengalen hat am 2. März 2026 zwei neue Ausschüsse ins Leben gerufen, um vor dem 31. Dezember 2014 im Rahmen des Citizenship (Amendment) Act, 2019, Anträge auf Bürgerschaft für nicht-muslimische Migranten aus Pakistan, Bangladesch und Afghanistan zu beschleunigen.
Das Innenministerium hat am 2. März 2026 in Westbengalen zwei neue staatliche Ausschüsse eingerichtet, die im Rahmen des Citizenship (Amendment) Act, 2019, im Rahmen des Citizenship (Amendment) Act, Bürgerschaftsanträge gemäß § 6B des Citizenship Act, 1955 bearbeiten sollen.
Unter der Leitung von Offizieren, die nicht unter dem Rang eines stellvertretenden Sekretärs stehen, gehören zu den Ausschüssen Vertreter aus den Bereichen Nachrichtendienst, ausländische Registrierung, Informatik, Post, Eisenbahn und staatliche Heimatabteilungen.
Ihre Aufgabe besteht darin, Anträge zu prüfen, Dokumente zu überprüfen und Staatsbürgerschaftszuschüsse für nicht-muslimische religiöse Minderheiten zu empfehlen – Hindus, Sikhs, Buddhisten, Jains, Parsis und Christen – die vor dem 31. Dezember 2014 aufgrund religiöser Verfolgung aus Pakistan, Bangladesch oder Afghanistan ausgewandert sind.
Ziel der Maßnahme ist es, die Koordinierung und Straffung der Verarbeitung in einem Staat mit erheblicher grenzüberschreitender Migration zu verbessern, nachdem im März 2024 eine zentrale Notifizierung über die Durchführungsverfahren erfolgt ist.
West Bengal launched two new committees on March 2, 2026, to fast-track citizenship applications for non-Muslim migrants from Pakistan, Bangladesh, and Afghanistan before Dec. 31, 2014, under the Citizenship (Amendment) Act, 2019.