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Ein Berufungsgericht in Georgien wies eine Kindermissbrauchsklage gegen die Erzdiözese Atlanta, unter Berufung auf abgelaufene Satzungen der Beschränkungen und fehlende Beweise für Vertuschung.
Ein Berufungsgericht in Georgien wies eine Klage von 12 angeblichen Opfern gegen die Erzdiözese Atlanta ab, das Urteil über die Verjährungsfrist war abgelaufen und es wurden keine Beweise für Betrug oder Vertuschung vorgelegt.
Die Behauptungen betrafen Misshandlungen von Priestern John Edwards und Jorge Cristancho von den 1960er bis zu den frühen 2000er Jahren, aber das Gericht fand keinen Beweis, dass die Erzdiözese den Missbrauch verschwiegen oder den Zugang der Opfer zu Informationen blockierte.
Die Entscheidung hält strikte Einreichungsfristen in Georgien, im Gegensatz zu Staaten wie New York und Maryland, die Fristen für Missbrauch Ansprüche verlängert oder beseitigt haben.
A Georgia appeals court dismissed a child abuse lawsuit against the Archdiocese of Atlanta, citing expired statutes of limitations and lack of evidence of cover-up.