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Ein nigerianisches Gericht entschied Gov. Lucky Aiyedatiwa kann nicht für die Wiederwahl im Jahr 2028 wegen verfassungsmäßiger Begriffsgrenzen laufen.
Ein Bundeshochgericht in Akure hat entschieden, dass der Gouverneur des Bundesstaates Ondo Lucky Aiyedatiwa 2028 keine Wiederwahl beantragen kann, und erklärt, dass dies Nigerias verfassungsrechtliche Achtjahresgrenze für gubernatoriale Amtszeit verletzen würde.
Richter Toyin Adegoke stützte die Entscheidung auf den Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs in Marwa v. Nyako und Abschnitt 137 (3) der Verfassung von 1999, der einen Gouverneur auf eine Amtszeit beschränkt, auch nachdem er das Amt zur Vollendung einer Vorgängerzeit annahm.
Das Urteil, das durch eine Beschwerde des APC-Mitglieds Akin Egbuwalo ausgelöst wurde, wies Einwände des Gouverneurs und anderer Angeklagter zurück, die nicht an Anhörungen teilnahmen.
Das Gericht bekräftigte seine Autorität zur Auslegung verfassungsrechtlicher Bestimmungen, wodurch Aiyedatiwa effektiv davon abgehalten wurde, bei der Wahl 2028 anzutreten.
A Nigerian court ruled Gov. Lucky Aiyedatiwa cannot run for re-election in 2028 due to constitutional term limits.