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Indiens Oberster Gerichtshof wies wegen unzureichender Beweise die Strafanzeige gegen den Filmemacher Sujoy Ghosh über "Kahaani 2" zurück.
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat das Strafverfahren gegen den Filmemacher Sujoy Ghosh wegen Urheberrechtsverletzung in "Kahaani 2" mit einer Entscheidung vom 20. März 2026 aufgehoben.
Das Gericht unter der Leitung von Richter P.S.
Narasimha und Alok Aradhe haben die Anordnungen des niedrigeren Gerichts, die es dem Fall erlaubten fortzufahren, aufgehoben. Sie erklärten, dass die Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung unzureichend seien.
Die Klage, eingereicht von Umesh Prasad Mehta, der behauptete Ghosh habe seine notariell beglaubigte Schrift ohne Erlaubnis benutzt, wird nicht weitergeführt.
Die Entscheidung beendet die Klage, ohne den zugrunde liegenden Streit über das geistige Eigentum zu lösen.
India's Supreme Court dismissed criminal charges against filmmaker Sujoy Ghosh over 'Kahaani 2', citing insufficient evidence.