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flag Indiens Oberster Gerichtshof wies wegen unzureichender Beweise die Strafanzeige gegen den Filmemacher Sujoy Ghosh über "Kahaani 2" zurück.

flag Der Oberste Gerichtshof Indiens hat das Strafverfahren gegen den Filmemacher Sujoy Ghosh wegen Urheberrechtsverletzung in "Kahaani 2" mit einer Entscheidung vom 20. März 2026 aufgehoben. flag Das Gericht unter der Leitung von Richter P.S. flag Narasimha und Alok Aradhe haben die Anordnungen des niedrigeren Gerichts, die es dem Fall erlaubten fortzufahren, aufgehoben. Sie erklärten, dass die Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung unzureichend seien. flag Die Klage, eingereicht von Umesh Prasad Mehta, der behauptete Ghosh habe seine notariell beglaubigte Schrift ohne Erlaubnis benutzt, wird nicht weitergeführt. flag Die Entscheidung beendet die Klage, ohne den zugrunde liegenden Streit über das geistige Eigentum zu lösen.

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