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Oberster Gerichtshof tadelt Westbengalen, die Orange-Linie der Kolkata Metro zu verzögern und verlangt bis zum 15. Februar den Abschluss.
Am 23. März 2026 kritisierte der Oberste Gerichtshof die Regierung von Westbengalen scharf für die Verzögerung der Orangen Linie der Kolkata-Metro und nannte den Hindernis eine Verletzung der verfassungsmäßigen Pflicht und einen Versuch, ein wichtiges öffentliches Projekt zu politisieren.
Das Gericht wies die Berufung des Staates gegen eine Anordnung des Hochgerichts von Kalkutta vom Dezember 2025 zurück, nach der der Chingrighata-Abschnitt bis zum 15. Februar fertiggestellt werden musste. Es lehnte Forderungen wegen Wahlbeschränkungen, Vorstandsprüfungen und Festivalstörungen ab.
Er betonte die Bedeutung des Projekts für den städtischen Verkehr und wies das High Court an, weiterhin die Fortschritte zu überwachen. Es lehnte Anträge auf Verlängerung ab und warnte vor weiteren rechtlichen Schritten, falls die Einhaltung der Vorschriften fehlschlägt.
Supreme Court rebukes West Bengal for delaying Kolkata Metro’s Orange Line, demanding completion by Feb. 15 and warning of legal action if ignored.