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Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass das Singen des Nationalliedes nicht obligatorisch ist.
Der Oberste Gerichtshof hat eine Petition abgelehnt, die gegen eine Regierungsverordnung vorgegangen war, nach der Beamte das Nationallied *Vande Mataram* singen müssen.
Das Gericht entschied, dass die Anforderung "vorzeitig" sei und stellte fest, dass in der Richtlinie das Wort "kann", verwendet wird, um anzuzeigen, dass sie nicht zwingend ist und keine gesetzlichen Strafen für Nichtteilnahme mit sich bringt.
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Supreme Court rules singing national song is not mandatory.