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Das Gesetz von Georgia verlangt DNA-Abstriche von Einwanderern, die wegen geringfügiger Straftaten in Haft sind, wenn Bundesbehörden eine Inhaftierung beantragen.
Ein vorgeschlagenes Gesetz in Georgia würde DNA-Abstriche von Migranten im Gewahrsam für geringfügige Straftaten verlangen, wenn die Bundesbehörde für Einwanderung eine Inhaftierung anfordert. Damit wird Georgien der dritte Staat, der undokumentarische Immigranten zur DNS-Erfassung ins Visier nimmt - eine Praxis, die nicht auf US-Bürger angewendet wird.
Kritiker warnen, dass es zu Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre führt und ein zweistufiges System schafft. Befürworter sagen jedoch, dass das Verfahren zur Verbrechenslösung beiträgt.
Der Schritt steht im Einklang mit den Bemühungen des Bundes, die Nutzung von DNA bei der Einwanderungsbehörde auszubauen.
Georgia law would require DNA swabs from immigrants in custody for minor offenses if federal authorities request detention.