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Das Gesetz von Arkansas, das lebende Unterschriften erfordert wurde vom Berufungsgericht blockiert.
Ein Bundesberufungsgericht hat eine Sperre für ein Gesetz in Arkansas bestätigt, das von Wählern die Bereitstellung lebender Tinte-Unterschriften zur Registrierung verlangt. Es urteilt, dass der Regel keine ausreichende Begründung fehlt und den Zugang zum Abstimmen behindern kann.
Die Entscheidung des 8. Berufungsgerichts behält die bestehende einstweilige Verfügung bei, so dass elektronische Signaturen gültig bleiben können, während weitere rechtliche Schwierigkeiten auftreten.
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Arkansas voting law requiring live signatures blocked by appeals court.