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Das DOJ ermutigt Unternehmen zur Selbstauskunft, um Strafverfolgung zu vermeiden, wenn die Unternehmen vollständig kooperieren, Abhilfe schaffen und vor staatlichen Untersuchungen offenlegen.
Das US-Justizministerium hat seine erste abteilungsweite Corporate Enforcement Policy eingeführt, um Unternehmen zu ermutigen, Fehlverhalten freiwillig selbst offenzulegen.
Nach dem neuen Rahmen verfolgt das DOJ im Allgemeinen keine Unternehmen, die vollständig mit Ermittlungen zusammenarbeiten, Fehlverhalten rechtzeitig beheben und Fragen vor einer bevorstehenden staatlichen Untersuchung freiwillig offenlegen, sofern keine erschwerenden Faktoren bestehen.
Wenn erschwerende Faktoren vorhanden sind, kann das DOJ immer noch Verfolgungsvereinbarungen anbieten, reduzierte Geldbußen und keinen Compliance-Monitor, obwohl die Politik für alle Strafsachen mit Ausnahme von Kartellverstößen gilt.
DOJ encourages corporate self-disclosure to avoid prosecution if companies fully cooperate, remediate, and disclose before government probes.