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Bundesanwälte können in New York nach wie vor die Todesstrafe verlangen, aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft.
Die Todesstrafe in New York ist rechtlich aktiv, aber seit 2004 ruhend. Ein Staatsgericht hat das Verfahren für ungültig erklärt.
Seit Jahrzehnten wurden keine Hinrichtungen mehr vollstreckt, und das letzte Todesurteil wurde 2007 erlassen.
Die Staatsanwälte können jedoch in New York immer noch die Todesstrafe für bestimmte Verbrechen, wie Terrorismus oder Mord an Bundesbeamten verlangen und das Gesetz so in einem längeren rechtlichen Schwebezustand lassen.
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Federal prosecutors can still seek death penalty in New York under active but dormant law.