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Indien gewährt SEZ-Einheiten ab dem 1. April 2026 einjährige Zollbefreiung für Inlandsverkäufe.
Indien hat eine einjährige Zollbefreiung für Einheiten der Sonderwirtschaftszonen (SEZ) mit Wirkung zum 1. April 2026 eingeführt, die es ihnen ermöglicht, Waren auf dem Inlandsmarkt zu reduzierten Preisen zu verkaufen.
Diese vorübergehende Maßnahme, die im Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 27 angekündigt wurde, soll den Herstellern in Sonderwirtschaftszonen helfen, Störungen des Welthandels zu bewältigen und überschüssige Kapazitäten zu nutzen.
Um sich zu qualifizieren, müssen die Einheiten bis zum 31. März 2025 mit der Produktion begonnen haben und eine Wertschöpfungsanforderung von 20 % erfüllen.
Die Umsätze werden auf 30% des höchsten Exportvolumens der Einheit in den letzten drei Jahren begrenzt, wobei sensible Sektoren ausgeschlossen sind, um die heimischen Industrien zu schützen.
India grants SEZ units one-year customs duty relief for domestic sales starting April 1, 2026.