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Der ehemalige Generalstaatsanwalt erklärt, dass adoptierte Kinder in der Regel wie biologische Kinder erben.
Eric T. Schneiderman, ein ehemaliger New Yorker Staatsanwalt, beantwortete kürzlich eine Frage eines Lesers über Erbschaftsgesetze.
Der Leser fragte, ob ein adoptiertes Kind aus einem Testament herausgenommen werden kann, wenn der biologische Elternteil allein Erbe ist.
Schneiderman stellte klar, dass Adoptivkinder im Allgemeinen als biologische Kinder für Erbschaftszwecke behandelt werden.
Dies bedeutet, dass sie Anspruch auf den gleichen Anteil an dem Vermögen haben wie die leiblichen Kinder, sofern im Testament nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
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Former AG clarifies adopted children generally inherit like biological children.