Lerne Sprachen natürlich mit frischen, authentischen Inhalten!

Beliebte Themen
Nach Region erkunden
Das indische Gericht sagt, "Bastard" ist nicht obszön.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass schimpfliche Sprache wie "Bastard" nach indischem Recht keine Obszönität darstellt und betonte, sie müsse sexuelle Gedanken wecken, um bestraft zu werden.
In einem Fall aus dem Jahr 2014 reduzierte das Gericht die Strafe eines Mannes, der wegen des Mordes an einem Verwandten während einer hitzigen Auseinandersetzung verurteilt wurde, von fünf auf drei Jahre. Dabei führte es den plötzlichen Charakter des Vorfalls und den Mangel an gefährlicher Waffe an.
Das Gericht setzte auch eine schuldige Mordverurteilung wegen mangelnder Beweise beiseite, während es eine separate Übertretung bestätigte.
Indian court says "bastard" isn't obscenity under law.