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Bürgermeister von Wisconsin vermeidet strafrechtliche Anklage wegen Entfernen der Wahlurne.
Ein Bürgermeister aus Wisconsin, der im September 2024 eine Wahlurne vom Rathaus entfernte, wird nicht strafrechtlich angeklagt.
Eine überparteiliche Überprüfung durch Fond du Lac County Bezirksstaatsanwalt Eric Toney kam zu dem Schluss, dass es nicht genügend Beweise für eine Strafverfolgung gab.
Während die Ethikkommission der Stadt einen Verstoß feststellte, stellten Staatsanwälte fest, dass das Gerät nicht den gesetzlichen Definitionen einer Wahlurne entsprach, da es gemischte Materialien enthielt und nicht ausschließlich für Stimmzettel bestimmt war.
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Wisconsin mayor avoids criminal charges for removing ballot drop box.