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Australisches Gericht lehnt Steuerabzüge für Heimarbeitsplätze und Pendeln ab.
Australische Arbeitnehmer, die einen Steuerabzug für Home-Office-Ausgaben beantragen wollen, könnten mit strengeren Regeln konfrontiert werden, nachdem das Bundesgericht gegen eine Moderatorin entschieden und Ansprüche auf Miete und Transportkosten abgelehnt hat.
Das Gericht bestätigte die Haltung des ATO, dass Miete grundsätzlich persönlich ist und Pendeln privat ist, auch während der Sperrungen.
Die Entscheidung erhöht die Ansprüche der Arbeitnehmer, die kein Geschäft von zu Hause aus betreiben.
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Australian court rejects tax deductions for home office rent and commuting.