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Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass das Wahlrecht gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht grundlegend.
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass das Wahlrecht und das Recht auf Ablehnung von Wahlen gesetzliche Rechte sind, nicht Grundrechte. Das heißt, sie können durch Gesetz geregelt werden.
In einem Fall, der die Voraussetzungen für die Wahl einer Genossenschaft in Rajasthan betrifft, bestätigte das Gericht, dass Wahlen zwar eine demokratische Teilnahme ermöglichen, aber das Recht, als Kandidat zu kandidieren, bestimmten rechtlichen Bedingungen unterliegt, wie Milchversorgung und Einhaltung von Prüfungen.
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Supreme Court rules voting rights are statutory, not fundamental.