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Die nicht genehmigte medizinische Erfahrung ist für die Prüfung oder Beförderung in den Aufbaustudiengängen nicht mehr gültig.
Die National Medical Commission (NMC) hat erklärt, dass die Lehrerfahrung in nicht zugelassenen oder unerkannten medizinischen Abteilungen ungültig ist.
Mit sofortiger Wirkung wird diese Erfahrung nicht für die Bewerbung bei der Postgraduiertenprüfung, Fakultätsbesetzungen oder Promotionen akzeptiert.
Die Einrichtungen müssen nun den Status der Anerkennung durch die Abteilung überprüfen, bevor sie Erfahrungszeugnisse ausstellen, um sicherzustellen, dass neue Bildungsstandards eingehalten werden.
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Unapproved medical experience is no longer valid for postgraduate exams or promotions.