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Das Gericht bestätigte die Entlastung des stellvertretenden Premierministers im Fall von Korruption.
Das Berufungsgericht hörte, dass die Entscheidung des Generalstaatsanwalts, dem stellvertretenden Premierminister Ahmad Zahid Hamidi in einem Korruptionsfall eine Entlastung zu gewähren, die nicht gleichbedeutend mit einer Freispruchsentscheidung (DNAA) war.
Der leitende Bundesrechtsanwalt Ahmad Hanir Hambaly erklärte, die Entscheidung liege im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse und Zuständigkeit des Staatsanwalts nach der Bundesverfassung und dem Strafprozessgesetzbuch.
Die malaysische Anwaltskammer hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, aber das Gericht entschied, dass die Aktion der Staatsanwaltschaft mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar war.
Court upheld decision to grant discharge to Deputy Prime Minister in graft case.