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flag Das südafrikanische Gericht entscheidet, dass die Menschenrechtskommission keine gesetzliche Befugnis hat, ihre Ergebnisse durchzusetzen.

flag Das südafrikanische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die von der Menschenrechtskommission (SAHRC) erlassenen Richtlinien nicht rechtsverbindlich sind. Die Kommission kann ihre Ergebnisse also ohne gerichtliche Intervention nicht durchsetzen. flag Die Entscheidung bestätigt, dass der SAHRC zwar Untersuchungen durchführen und Abhilfemaßnahmen empfehlen kann, aber eine gerichtliche Genehmigung einholen muss, um die Einhaltung zu erzwingen.

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