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Das südafrikanische Gericht entscheidet, dass die Menschenrechtskommission keine gesetzliche Befugnis hat, ihre Ergebnisse durchzusetzen.
Das südafrikanische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die von der Menschenrechtskommission (SAHRC) erlassenen Richtlinien nicht rechtsverbindlich sind. Die Kommission kann ihre Ergebnisse also ohne gerichtliche Intervention nicht durchsetzen.
Die Entscheidung bestätigt, dass der SAHRC zwar Untersuchungen durchführen und Abhilfemaßnahmen empfehlen kann, aber eine gerichtliche Genehmigung einholen muss, um die Einhaltung zu erzwingen.
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South African court rules human rights commission lacks legal authority to enforce findings.