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Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass der Käufer nicht strafrechtlich haftbar ist für den Kauf von Immobilien mit gefälschtem Testament.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass ein Käufer nicht strafrechtlich haftbar gemacht werden kann für den Kauf von Immobilien, wenn er keine Ahnung davon hatte, dass der zugrunde liegende Willen gefälscht wurde.
In einem Fall aus Tamil Nadu wies der Gerichtshof ein Strafverfahren gegen einen Käufer ab, der das Land in gutem Glauben gekauft hatte. Er betonte, dass Strafanzeigen den Beweis einer vorsätzlichen Beteiligung an Betrug erfordern und nicht nur den Besitz eines Eigentums, das mit einem umstrittenen Dokument verbunden ist.
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Supreme Court rules buyer not criminally liable for purchasing property with forged will.