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Die LSRA warnt die Anwälte davor, Gebühren für das Herausgeben von Testamentsbeständen zu erheben.
Die irische Regulierungsbehörde für Rechtsdienstleistungen (LSRA) hat Anwälte gewarnt, keine Gebühren zu erheben, wenn sie Testamente freigeben. Sie nennt die "Speichergebühr" inakzeptabel.
Der Wachhund erklärte, dass die Übergabe eines Testaments niemals von einer Zahlung abhängig sein sollte.
Diese Leitlinien folgen einem Fall, in dem ein LSRA-Bericht eine Beschwerde gegen einen Anwalt bestätigte, der 246 € für die Freigabe eines Testaments verlangte. Damit wird die Notwendigkeit von Transparenz und ethischem Verhalten während des Nachlassverfahrens noch einmal unterstrichen.
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LSRA warns solicitors against charging fees to release wills.