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Der Oberste Gerichtshof von Maryland blockiert die Veröffentlichung der Namen von Geistlichen, die wegen Missbrauchs beschuldigt werden.
Der Oberste Gerichtshof von Maryland entschied, dass Staatsanwälte die Namen der Geistlichen und Beamten nicht offenlegen können, denen vorgeworfen wird, in der Erzdiözese Baltimore sexuellen Kindesmissbrauch verheimlicht oder unterlassen zu haben, dies anzuzeigen, wenn sie nie strafrechtlich angeklagt wurden.
Die am 27. April veröffentlichte Entscheidung widerrief die Urteile niedrigerer Gerichte, die es erlaubt hatten, Dokumente der Grand Jury zu veröffentlichen.
Die Richter betonten, dass die Geheimhaltung der Grand Jury unbestrafte Personen vor Reputationsschaden schützt und das öffentliche Interesse an Rechenschaftspflicht nicht über das verfassungsmäßige Recht auf Privatsphäre für diejenigen steht, die wegen eines Verbrechens nicht verurteilt wurden.
Maryland Supreme Court blocks release of clergy names accused of abuse.