EU-Gerichtshof ordnet Europäische Kommission an, Schadensersatz für die Verletzung der DSGVO mit Bürgerdaten zu zahlen.

Das EU-Gericht hat der Europäischen Kommission befohlen, einem deutschen Bürger für die Verletzung der EU-Datenschutzvorschriften 400 Euro Schadenersatz zu zahlen. Die Verletzung erfolgte, als die IP-Adresse des Bürgers bei der Registrierung für eine Konferenz mit der Option "Mit Facebook anmelden" an Meta Platforms in den USA übertragen wurde. Dies ist das erste Mal, dass eine EU-Institution nach der DSGVO finanziell haftbar gemacht wurde.

Vor 3 Monaten
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